Während die Welt versucht, die schwierige Zeit hinter uns zu lassen, haben Länder damit begonnen, Flugverbote und -beschränkungen aufzuheben. Jedes Land legt die neuen Maßnahmen, die das neue Zeitalter erfordert, individuell fest.
Ihre Zulassung zu Flügen erfordert, dass Sie über Dokumente verfügen, die Ihnen die Einreise in das Ziel- oder Transferland ermöglichen (Staatsbürgerschaft, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, gültiges und den vorgegebenen Zeiträumen entsprechendes negatives Covid-19-Testergebnis, Reisegenehmigungsdokument, usw.), die von den Behörden festgelegten Bedingungen, Ihre Altersgruppe und Ihr Gesundheitszustand. Dies kann je nach Ihrer Situation variieren. Wir empfehlen Ihnen, sich bezüglich der am Zielort umzusetzenden Maßnahmen (Quarantäne, obligatorischer und kostenpflichtiger Covid-19-Test etc.) und aller Auflagen an die offiziellen Institutionen des Ziellandes zu wenden. Allgemeine Regeln und Einschränkungen für die Länder, in die Sie reisen möchten, finden Sie in diesem Artikel. Sie können auch die in englischer Sprache verfasste IATA-Karte besuchen, die offizielle Informationen über die aktuelle Situation aller Länder bietet.
Hinweis: Dieser Artikel wurde ausschließlich zu Informationszwecken verfasst. Aktuelle Informationen und Status sollten Sie unbedingt auf den offiziellen Websites und Veröffentlichungen der Transfer- und Zielländer abrufen. Der Titel dieser Notiz wird aktualisiert, wenn der Artikel aktualisiert wird. Auf diese Weise können Sie auch die Aktualisierung überprüfen.
Deutschland
Für Reisen nach Deutschland gelten einige Einschränkungen. Die mitreisenden Personen werden wie folgt ermittelt:
- Bürger Deutschlands
- Personen mit einer von Deutschland ausgestellten Aufenthaltserlaubnis
- Personen mit Visa vom Typ C und D, die nach dem 17. März 2020 ausgestellt wurden
(Für D-Typ-Visum gelten zusätzliche Regeln. Von den Inhabern eines D-Typ-Visums werden nur diejenigen akzeptiert, die nachweisen können, dass sie aus geschäftlichen Gründen reisen, Studenten, die in Deutschland studieren und/oder diejenigen, die eine Familienzusammenführung mit einem EU-Bürger organisieren ins Land.)
- EU-Bürger und Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis in EU-Ländern (abweichend von diesem Artikel dürfen sie keinen ständigen Wohnsitz in der Türkei haben)
- Staatsangehörige Neuseelands, Georgiens, Japans, Kanadas, Australiens, Montenegros, Südkoreas, Thailands, Tunesiens, Uruguays, Englands, der Schweiz, Islands und Liechtensteins, sofern sie über ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis verfügen (ausgenommen von diesem Artikel sind diejenigen, die Personen, die keinen ständigen Wohnsitz in der Türkei haben, werden akzeptiert).
- Wenn Sie einen Umsteigeflug von Deutschland aus antreten, weil für den Flug keine Alternativroute gefunden werden kann (abweichend von diesem Artikel ist eine Reise von einem Schengen-Land in ein Schengen-Land erforderlich).
Die Anforderungen an die Quarantäne nach dem Flug variieren je nach Bundesstaat.
Alle Passagiere, die direkt oder indirekt aus einer Stadt in der Türkei nach Deutschland reisen, werden nicht zu Flügen zugelassen, ohne dass innerhalb der letzten 48 Stunden ein negativer PCR-Test vorliegt. Die 48-Stunden-Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Probenentnahme.
PCR-Tests können in vom Gesundheitsministerium zugelassenen Zentren oder an Flughäfen mit Testeinrichtungen durchgeführt werden. Für die Aufnahme von Transitpassagieren auf den Flug gelten Reisebeschränkungen des Abflug- und Ankunftslandes.
Um nach Deutschland zu reisen, müssen Sie vor Ihrem Flug Ihre Daten über diese Adresse angeben. Nachdem die Meldung in diesem Bereich abgeschlossen ist, müssen sie der Fluggesellschaft oder den zuständigen Behörden den Nachweis vorlegen, dass sie den Registrierungsprozess während der Reise abgeschlossen haben.
Auch Passagiere
- Wenn ihre Tests positiv ausfallen, müssen sie in der Türkei behandelt oder unter Quarantäne gestellt werden.
- Bei der Landung müssen die Passagiere gegen Bezahlung erneut einen PCR-Test durchführen.
Klicken Sie hier für häufig gestellte Fragen und Antworten des Bundesgesundheitsministeriums.
Klicken Sie hier für die Liste der Risikoregionen, in denen für Deutschland PCR-Tests verpflichtend sind
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
vereinigte Staaten von Amerika
Flüge aus der Türkei in die USA sind erlaubt.
Allerdings gibt es immer noch Länder, die die Einreise in die Vereinigten Staaten beschränken und verbieten. Aus diesem Grund wurden in den letzten 14 Tagen Österreich, Belgien, Brasilien, China, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Iran, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg , Malta, Niederlande, Darf nicht in Norwegen, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich gewesen sein.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
Österreich
Österreich hat seine Türen für türkische Staatsbürger noch nicht geöffnet. Es gibt jedoch Ausnahmen.
- Österreichische Staatsbürger
- Personen mit einer von Österreich ausgestellten Aufenthaltserlaubnis
- Bürger der Europäischen Union, der Schengen-Mitgliedstaaten, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs
- Personen mit Visum Typ D
- Geschäftsreisende
- Passagiere, die Transitflüge ohne Einreise ins Land nehmen
- Reisende, die ihren Lebenspartner besuchen möchten
Für die Einreise in das Land zwischen dem 19. Dezember 2020 und dem 31. März 2021 ist eine 10-tägige Quarantäne verpflichtend. Ist das Testergebnis am 5. Tag der Quarantäne negativ, endet die Quarantäne nach 5 Tagen. Passagiere, die von dieser Situation ausgenommen sind, müssen die folgenden Bedingungen erfüllen.
- Passagiere, die Transitflüge ohne Einreise ins Land nehmen
- Inhaber eines negativen COVID-19-Tests und eines Gesundheitszeugnisses, das spätestens 72 Stunden vor der Ankunft im Land von offiziellen Institutionen ausgestellt wurde
- Passagiere aus der Europäischen Union, den Schengen-Mitgliedstaaten, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, die sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem anderen Land aufgehalten haben
Den englischen Ankündigungstext können Sie hier herunterladen.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
Aserbaidschan
Aserbaidschan hat seine Grenzen für alle geschlossen, außer für Bürger und Personen mit einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis des Landes. Außerdem wurden E-Visum- und Visa-on-Arrival-Anträge ausgesetzt.
Nur aserbaidschanische Staatsbürger und Personen mit einer Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis in Aserbaidschan können aus der Türkei nach Aserbaidschan reisen. Für Passagiere, die in Richtung Aserbaidschan-Türkei reisen möchten, gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Staatsbürgerschaft oder der Aufenthaltserlaubnis.
Bei Direktflügen nach Nachitschewan können Studierende, die für eine Universitätsausbildung nach Nachitschewan reisen, zum Flug zugelassen werden, wenn sie die Aufnahmebescheinigung mit der nummerierten Nummer, dem Stempel, der nassen Unterschrift und dem Briefkopf der Universität, an der sie aufgenommen wurden, vorlegen.
Passagiere, die in beide Richtungen reisen, müssen mindestens 48 Stunden vor Abflug einen negativen Covid-19-Test vorlegen. Das Testergebnisdokument muss einen QR-Code enthalten.
Passagiere aserbaidschanischer Staatsbürger, die ohne Test in die Türkei einreisen, müssen sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Staatsangehörige anderer Länder werden mit demselben Flug zurückgeschickt.
Passagiere, die von Aserbaidschan in die Türkei reisen möchten, dürfen das Terminal nur betreten, wenn sie ein negatives Covid-19-Testergebnis haben. Es gibt diesbezüglich keine Ausnahmen.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
Belgien
Belgien, das damit begonnen hat, seine Türen für internationale Reisen zu öffnen, unterliegt einigen Einschränkungen. Dementsprechend kann das Land nur
- Belgische Staatsbürger und ihre Familien
- Personen mit einer in Belgien ausgestellten Aufenthaltserlaubnis
- Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, Schengen-Staaten, der Schweiz, Großbritannien, Andorra, Monaco, Montenegro, Mazedonien, San Marino, Serbien und dem Vatikan
- Staatsangehörige der Schweiz, Großbritanniens, EU-Mitgliedstaaten und Schengen-Staaten, die als Transitpassagiere durch Belgien reisen
- Militärpersonal
Sie können reisen.
Bei Ihrer Ankunft in Belgien ist außerdem das Ausfüllen eines Gesundheitserklärungsformulars erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
Vereinigte Arabische Emirate
- Da die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate kein Labor für die Türkei benannt hat, müssen Passagiere ihr COVID-19-Zertifikat von einem autorisierten Labor in der Türkei erhalten.
- Reisende müssen auf Anfrage am Zielort einen weiteren COVID-19-Test durchführen. Wenn sie sich am Flughafen testen lassen, müssen sie in ihrem Hotel oder Wohnort soziale Isolation aufrechterhalten, bis sie das Testergebnis erhalten. Wenn das Testergebnis positiv ist, muss sich der Reisende isolieren und die Richtlinien der Dubai Health Authority befolgen.
- Wenn das endgültige Ziel des Passagiers Dubai ist, muss er/sie das während des Fluges in der Kabine verteilte Quarantäne-Verpflichtungsformular ausfüllen (um alle Quarantäne- und Behandlungskosten zu tragen) und dieses Formular bei der Ankunft dem Personal der Dubai Health Authority vorlegen.
- Für die Nutzung in den VAE muss der Passagier über eine gültige Krankenversicherung verfügen. Diese Krankenversicherung soll im Falle eines positiven Covid-19-Tests die anfallenden Kosten übernehmen können. Diese Regel gilt für alle Staatsangehörigen, Einwohner und Touristen der VAE, die von Dubai aus einreisen oder dort umsteigen.
- Inhaber eines Aufenthaltsvisums für Dubai, die nach Dubai zurückkehren, müssen eine Rückkehrgenehmigung vom General Directorate of Residence and Foreign Affairs (GDRFA) einholen.
- Vor der Buchung eines Fluges muss der Passagier eine Genehmigung auf der Website der Generaldirektion für Wohnsitz und auswärtige Angelegenheiten (GDRFA) einholen.
- Vor der Buchung eines Fluges muss der Passagier eine Genehmigung auf der Website der Bundesbehörde für Identitäts- und Staatsbürgerschaft einholen.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
Bosnien und Herzegowina
Seit dem 12. September erlaubt Bosnien und Herzegowina türkischen Staatsbürgern die Einreise. Es muss ein PCR-Testzertifikat mit negativem Ergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft sein darf. Optional müssen Sie das negative Testergebnis auch in englischer Sprache bei sich haben.
Frankreich
Für Reisen nach Frankreich gelten einige Einschränkungen. Die mitreisenden Personen werden wie folgt ermittelt:
- Französische Staatsbürger, ihre Ehepartner und Kinder
- Personen mit einer von Frankreich ausgestellten Aufenthaltserlaubnis
- Schiffsarbeiter
- Staatsbürger von Andorra, England, Monaco, San Marino, der Schweiz, dem Vatikan und den Mitgliedsländern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie deren Ehepartner und Kinder
- Passagiere, die zu Bildungszwecken reisen
Ab dem 11. November 2020 müssen Passagiere, die von der Türkei nach Frankreich reisen, ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, das innerhalb von 72 Stunden vor Flugbeginn durchgeführt wurde, oder Genehmigungsdokumente, die sie von der französischen Botschaft/dem französischen Konsulat erhalten haben.
Außerdem müssen Sie bei der Durchreise durch Frankreich oder vor der Einreise in das Land über ein ausgefülltes internationales Reisezertifikat für die Einwanderung verfügen. Die Bescheinigung kann bei französischen Konsulaten im Ausland oder online vor der Ausreise aus Ihrem Land erworben werden.
Darüber hinaus wird als weitere Regelung auch eine 14-tägige soziale Isolation bzw. Quarantäne nach der Einreise genannt. Zu den beim Login einzureichenden Dokumenten gehört auch das Public Health Introduction Form, das online ausgefüllt werden kann .
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
Georgia
Die Einreise in das Land ist bis zum 30. September 2020 ausgesetzt.
Es werden nur Flüge in das Land aus Litauen, Lettland, Estland, Frankreich und Deutschland akzeptiert. Darüber hinaus können auch Staatsbürger Zyperns, Kroatiens, Griechenlands, Islands, Italiens, Polens, Luxemburgs, der Niederlande, Portugals, Spaniens, Schwedens, Sloweniens, Georgiens und Rumäniens in das Land einreisen.
Abgesehen von diesen Ländern gibt es Ausnahmepassagiere, die aus humanitären, gesundheitlichen und militärischen Gründen von überall in das Land einreisen können.
Alle Passagiere werden für 14 Tage unter Quarantäne gestellt und einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Passagiere müssen außerdem das Antragsformular, das sie auf der Online-Seite ausfüllen können, mindestens 48 Stunden vor ihrer Ankunft anmelden.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
Holland
Die Niederlande erlauben Personen die Einreise, die die folgenden Regeln einhalten.
- Niederländische Staatsbürger
- Personen mit einer von den Niederlanden ausgestellten Aufenthaltserlaubnis
- Diejenigen, die ein Langzeitvisum oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben
- Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis in EU-Ländern oder im Vereinigten Königreich
- Familienangehörige von Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Schengen-Staates, eines EU-Staates oder des Vereinigten Königreichs (die Vorlage eines offiziellen Dokuments, aus dem die familiären Beziehungen hervorgehen, ist obligatorisch)
- Passagiere mit einem Schengen-Visum vom Typ D
- Personen, die auf der Durchreise durch die Niederlande reisen
- Militärpersonal
- Diejenigen, die aufgrund familiärer Umstände dringend reisen
- Passagiere mit einem Schengen-Visum, das nach dem 19. März 2020 ausgestellt wurde
- Passagiere, die ihren unverheirateten Partner besuchen möchten (es muss ein Formular zur Meldung der entsprechenden Situation ausgefüllt werden)
- Staatsbürger Australiens, Südkoreas, Japans, Ruandas, Singapurs, Neuseelands, Uruguays und Thailands
Um in die Niederlande einzureisen, müssen Sie einen negativen COVID-19-Test angeben, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde, und einen PCR-Antigen- oder LAMP-Schnelltest, der nicht mehr als 4 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde. Sie müssen außerdem das Gesundheitserklärungsformular ausfüllen. Das Testergebnis muss auf Niederländisch, Englisch, Deutsch, Italienisch, Portugiesisch, Französisch oder Spanisch vorliegen.
Diejenigen, die von PCR-Tests befreit sind;
- Passagiere unter 13 Jahren
- Diejenigen, die ein NATO-2-Visum haben
- Diejenigen, die mit einem NATO-Reisebefehl reisen
- Passagiere mit Diplomatenpass oder Wohnsitz
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
Irak
Der Irak hat damit begonnen, Passagiere aus der Türkei aufzunehmen, sofern einige Einschränkungen eingehalten werden. Demzufolge;
- Alle Gäste, die nach Erbil fliegen, müssen sich einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne unterziehen. Darüber hinaus werden Passagiere, die im Flugzeug oder an den Flughäfen Symptome zeigen, in allen Zielgebieten unter Quarantäne gestellt.
- Passagiere, die nach Basra und Bagdad reisen, müssen spätestens 72 Stunden vor dem Flug ein PCR-Testzertifikat mit negativem Ergebnis vorlegen.
- Passagiere, die nach Erbil und zum Flughafen Sulaymaniyah reisen, müssen spätestens 48 Stunden vor dem Flug ein PCR-Testzertifikat mit negativem Ergebnis vorlegen. Darüber hinaus müssen alle Passagiere bei ihrer Ankunft in Erbil einen PCR-Test durchführen und dafür 50,00 USD oder 60.000 IQD in bar bezahlen.
- Mit Ausnahmen gilt die Einreise aus England, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Griechenland, Irland, Luxemburg, der Slowakei, Spanien, Brasilien, USA, Indien, Südafrika, Australien, den Niederlanden, Japan und anderen Ländern Sambia ist verboten. . Gültig für alle Passagiere, die sich ab dem 15. Dezember 2020 in diesen Ländern aufgehalten haben.
- Ausnahmen vom obigen Artikel: Passagiere mit irakischen Pässen, im Irak geborene Passagiere, Passagiere, die in internationalen Institutionen arbeiten und einen Ausweis vorlegen können, offizielle Delegationen, ausländische Missionen und Vertreter, Diplomaten.
- Gäste, die zu allen Standorten reisen und nicht mit einem PCR-Testergebnis zum Flug kommen, müssen den Test auf eigene Kosten durchführen.
- Alle Fahrgäste ab 10 Jahren müssen sich an die Testregeln halten.
- Passagiere, die nach Erbil fliegen, dürfen innerhalb des letzten Monats keinen Einreisestempel für den Iran in ihren Reisepässen haben.
- Passagiere, die nach Erbil und zum Flughafen Sulaymaniyah fliegen, müssen ein Pfandformular für ihr Reiseziel ausfüllen.
- Türkische Staatsbürger, die allein auf der Expedition nach Bagdad und Basra reisen, müssen ein Visum bei den irakischen Konsulaten beantragen. Wenn Sie als Gruppe reisen, ist ein Visum oder ein Vorabgenehmigungsschreiben des irakischen Innenministeriums erforderlich.
- Passagiere mit türkischen Pässen, die nach Erbil und Sulaimaniyya reisen, können bei der Ankunft ein Visum erhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
England
Gemäß der Praxis, die am 25. Dezember 2020 begann, werden alle Passagiere, die das Vereinigte Königreich verlassen und die Türkei als Transitpunkt nutzen, zu Flügen gemäß den Regeln ihres Ziellandes zugelassen. Darüber hinaus sind alle im Vereinigten Königreich ankommenden Passagiere verpflichtet, höchstens 72 Stunden vor der Ankunft ein PCR-Testzertifikat mit negativem Ergebnis vorzulegen und sich einer 10-tägigen Quarantäne zu unterziehen. Passagiere unter 11 Jahren sind von der Testregel ausgenommen.
Darüber hinaus muss jeder Passagier, der in das Vereinigte Königreich einreist , das Public Health Information Form ausfüllen.
Die britische Regierung veröffentlichte die neuesten Entwicklungen auf ihrer offiziellen Website .
Informationen zu Details zur Selbstisolierung erhalten Sie hier .
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
Spanien
Spanien, das bis zum 31. Juli 2020 Gäste mit Regeln und Einschränkungen aufnimmt, kann aus unserem Land noch nicht betreten werden. Nur nach Spanien
- Spanische Staatsbürger und ihre Familien
- Passagiere mit einer von Spanien ausgestellten Aufenthaltserlaubnis
- Personen, die ein langfristiges Schengen-Visum erhalten haben
- Andorra, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Litauen, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen Personen, die aus Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, der Slowakei, Slowenien, Schweden oder dem Vatikan anreisen oder über eine Aufenthaltserlaubnis in einem dieser Länder verfügen
- Inhaber eines Schengen-Visums vom Typ D
Sie können reisen.
Alle Passagiere müssen zu Beginn der Reise das FCS-Gesundheitsformular online ausfüllen. Der mit diesem Formular zu erhaltende QR-Code wird bei der Einreise gescannt.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
Schweiz
Die Schweiz erlaubt türkischen Staatsbürgern noch keine Einreise. Land im Geltungsbereich der Reisebeschränkungen
- Schweizer und Liechtensteiner Bürger und ihre Familien
- Passagiere mit einer Aufenthaltserlaubnis aus der Schweiz und Liechtenstein
- Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, der Schengen-Staaten, der EWR-Staaten und deren Familien
- Personen mit Visum Typ D
- Passagiere, die nach dem 16. März 2020 ein Visum vom Typ C erhalten haben
- Passagiere, die über die Schweiz in ihr Heimatland weiterreisen (sofern eine Ticketerklärung vorliegt)
kann mich anmelden.
Auch die Nutzung der Schweiz als Transitpunkt von einem Nicht-Schengen-Land in ein Schengen-Land wurde eingestellt. Die Ausnahmen zu diesem Artikel sind die gleichen wie oben.
Passagiere, die in das Land einreisen dürfen, müssen ein Public Health Passenger Locator Form ausfüllen.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
Italien
Für die Einreise nach Italien wurden bis zum 5. Oktober 2020 Regeln eingeführt.
- Italienische Staatsbürger
- Personen mit einer von Italien ausgestellten Aufenthaltserlaubnis
- Passagiere mit dringenden gesundheitlichen und gesundheitlichen Gründen
- Sanitäter
- Geschäftsreisende
- Personen, die über Italien in ihr Wohnsitzland zurückkehren
- Passagiere, die über Italien in ein Mitgliedsland der Europäischen Union, ein Schengen-Mitgliedsland, das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Montenegro, Andorra, Mazedonien, Monaco, San Marino, Serbien und den Vatikan zurückkehren möchten, sind Staatsbürger dieser Länder, Inhaber eines D-Visums und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis , Inhaber einer Familienzusammenführungskarte.
Sie können reisen.
Passagiere, die in das Land einreisen können, füllen ein Einführungsformular zur öffentlichen Gesundheit aus und legen es am Eingang ihres Reisepasses vor. Darüber hinaus ist bei der Einreise eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
Kasachistan
- Alle einreisenden Passagiere müssen einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorweisen. Zwischen dem Probenzeitpunkt und dem Zeitpunkt der Einreise dürfen maximal 72 Stunden liegen.
- Als gültig gelten Testergebnisse in elektronischer Form und in Papierform.
- Express-PCR-Tests gelten als ungültig.
- Passagiere, die keinen PCR-Test gemacht haben oder deren negatives Ergebnis den vorgegebenen Zeitraum überschritten hat, dürfen nicht einreisen und müssen dann mit einer Strafe von 10.000 USD gegen die Fluggesellschaft rechnen.
- Bei der Einreise ist das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens verpflichtend.
- Passagiere, deren Testergebnisse nicht negativ ausgefallen sind, dürfen nicht einreisen.
Passagiere, die von der PCR-Testpflicht befreit sind:
- Kinderpassagiere unter 5 Jahren
- Mitglieder ausländischer Regierungen und internationaler Organisationen, die eine Einladung vom Außenministerium des Landes erhalten haben
- Staatsangehörige Kasachstans und Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis des Landes können auch ohne einen PCR-Test einreisen, unterliegen jedoch einer 7-tägigen Pflichtquarantäne.
Nur Bürger der auf der Liste aufgeführten Länder können nach Kasachstan einreisen.
- Türkiye (visumfrei)
- Weißrussland (visumfrei)
- Ukraine (visumfrei)
- Usbekistan (visumfrei)
- Kirgisistan (visumfrei)
- Russische Föderation (visumfrei)
- Vereinigte Arabische Emirate (visumfrei)
- Südkorea (visumfrei)
- Georgien (visumfrei)
- Deutschland (mit Visum)
- Niederlande (mit Visum)
- Ägypten (mit Visum)
Ausnahmen von dieser Situation
- Staatsbürger Kasachstans und ihre ausländischen unmittelbaren Verwandten
- Gäste mit Diplomatenpass und deren Familien
- Passagiere mit einer Aufenthaltserlaubnis des Landes
- Menschen, die ihre Ausbildung in Kasachstan fortsetzen
- Diejenigen, die über ein von der Republik Kasachstan genehmigtes Einreisedokument verfügen.
Kirgisistan
Kirgisistan hat am 4. Dezember 2020 seine Grenzen für die Welt geöffnet. Das Land, das die gegen COVID-19 verhängten Beschränkungen und Verbote mit Ausnahme des PCR-Tests mit negativem Ergebnis aufgehoben hatte, kehrte zu seinen Visabestimmungspraktiken vor der Pandemie zurück.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
Türkische Republik Nordzypern
Türkische Republik Nordzypern; Ab dem 7. Dezember 2020 wurden bis auf Weiteres Regeln für alle Einreisenden eingeführt. Demnach sind Gäste verpflichtet, einen negativen PCR-Test vorzulegen, der spätestens 72 Stunden vor der Abflugzeit des Fluges entnommen wurde, und sich nach der Einreise für 7 Tage in Quarantäne zu begeben. Am Ende der Quarantäne werden die Gäste erneut einem PCR-Test unterzogen. Passagiere, die kein negatives Testergebnis haben, dürfen nicht in das Land einreisen.
Darüber hinaus dürfen Passagiere, die sich in den letzten 14 Tagen in allen afrikanischen Ländern, den Niederlanden, Südafrika, Dänemark, dem Vereinigten Königreich und Brasilien aufgehalten haben, aufgrund des mutierten Virus und der Zunahme der Fälle nicht in das Land einreisen. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen
- TRNC-Bürger
- Personen, die Studenten sind oder sich an TRNC-Universitäten einschreiben werden
- Passagiere mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis im Land
- Diejenigen, die die Erlaubnis haben, in TRNC zu arbeiten und ein Unternehmen zu gründen
- Menschen, die ein Haus auf dem Land gekauft haben, und diejenigen, die ein Haus gemietet haben
- Personen, die im letzten Jahr mindestens 6 Monate im Land verbracht haben
Sie können sich unter Vorlage Ihrer relevanten Dokumente anmelden. Diese Passagiere müssen nach der Einreise 14 Tage lang in Quarantäne bleiben.
Die HES-Codes von Passagieren, die auf dem Luftweg in das Land einreisen, werden von dem Unternehmen überprüft, das das Ticket ausgestellt hat. Es können keine Tickets an Personen ausgegeben werden, die Kontakt mit dem HES-Code haben und/oder einen positiven COVID-19-Test haben.
PCR-Tests, die in den letzten 3 Tagen in TRNC durchgeführt wurden, gelten für TRNC-Bürger, die die Türkei für kurze Zeit besuchen, wenn sie in ihr Land zurückkehren. Auch für diese Personen gilt bei der Einreise ein 10-tägiger zentraler Quarantäneantrag.
Die Quarantänegebühr für die erste Person (Ehepartner, Kind, Geschwister usw.), die im selben Zimmer übernachtet, wurde auf 3.050 TL und die Quarantänegebühr für die weiteren Personen auf 1.400 TL festgelegt.
Bei einer Direktreise aus der Türkei in die Türkische Republik Nordzypern muss auf dem Dokument mit dem negativen PCR-Testergebnis ein QR-Code vorhanden sein. Passagiere, deren Dokumente keinen QR-Code enthalten, dürfen nicht einreisen.
PCR-Testdokumente werden nur in Türkisch und Englisch akzeptiert.
Gäste im Alter zwischen 0 und 5 Jahren sind von den PCR-Test- und Quarantänegebühren befreit.
Alle Test- und Quarantäneverfahren sind für alle kostenpflichtig, auch für die Bürger des Landes. Dieser Artikel hat drei Ausnahmen.
1. Patienten und ihre Begleitpersonen, die auf Beschluss der Gesundheitsbehörde zur Behandlung in die Republik Türkei überwiesen werden
2. Diejenigen, die TRNC-Bürger sind und im Ausland eine Grund- und Hochschulausbildung absolviert haben
3. Studierende, die ein Bachelor- und Masterstudium in TRNC absolvieren
Die Gebühren für Quarantäne und PCR-Tests für Passagiere, die eine dieser drei Ausnahmen erfüllen, werden von der Türkischen Republik Nordzypern übernommen.
- Passagiere, die nicht von der Steuer befreit sind, müssen die Test- und Quarantänegebühren auf eines der unten aufgeführten Konten bezahlen.
TC Ziraat Bank
TL-Konto: 3.050 TL
Kontonummer: 40298710-5001
Iban-Nr.: TR290001000860402987105001
USD-Konto: 389 USD
Kontonummer: 40300032-5001
Iban-Nr.: TR470001000860403000325001
EURO-Konto: 320 EUR
Kontonummer: 40298710-5002
Iban-Nr.: TR020001000860402987105002
GBP-Konto: 291 STG
Kontonummer: 40298710-5004
Iban-Nr.: TR450001000860402987105004
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
Nordmazedonien
Ab dem 1. Juli 2020 wurden die Flüge nach Nordmazedonien aufgenommen, wodurch die Corona-Beschränkungen aufgehoben wurden. Nur Bürger Serbiens, des Kosovo, Bosnien und Herzegowinas und Montenegros müssen einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden vor der Einreise in das Land sein darf.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
Litauen
Litauen hat seine Türen für türkische Bürger noch nicht geöffnet. Passagiere, die sich an die Beschränkungen halten, werden in das Land aufgenommen. Gemäß diesen Einschränkungen;
- Litauische Staatsbürger
- Personen mit ständigem Wohnsitz in Litauen und deren Familien
- Österreich, Schweiz, Finnland, Kroatien, Zypern, Dänemark, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Kanada, Georgien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Thailand, Tunesien und Uruguay, Irland, England, Italien, Korea, Lettland, Liechtenstein , Staatsbürger Norwegens, der Slowakei, Sloweniens und Polens oder Staatsbürger, die aus diesen Ländern einreisen
- NATO-Personal und ihre Familien
Sie können in das Land einreisen.
Passagiere, die nach Litauen reisen, müssen ein Online-Formular ausfüllen, sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben und 72 Stunden vor der Ankunft einen negativen PCR-Test angeben.
Darüber hinaus können Passagiere auf Wunsch das IATA Passenger Locator Form ausfüllen und bei den Behörden in der Ankunftshalle abgeben.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
Libanon
Es gelten einige Regeln für die Einreise in den Libanon, der seine Türen für internationale Reisen wieder geöffnet hat.
Alle Passagiere müssen einen negativen, spätestens 96 Stunden vor der Ankunft durchgeführten Corona-Test sowie ein amtliches Gesundheitszeugnis vorlegen. Von dieser Regelung ausgenommen sind minderjährige Passagiere unter 12 Jahren. Alle Passagiere, mit Ausnahme von Militärangehörigen, Diplomaten und Mitgliedern internationaler Organisationen, müssen über eine Krankenversicherung verfügen, die alle Kosten der Covid-19-Behandlung während ihres Aufenthalts im Libanon abdecken kann, bevor sie in das Land reisen.
Bei der Einreise in das Land muss ein Einführungsformular zur öffentlichen Gesundheit ausgefüllt werden. Darüber hinaus verlangt das libanesische Gesundheitsministerium gegen eine Gebühr von 100 US-Dollar einen PCR-Test beim Check-in. Passagiere, die positiv getestet wurden, müssen sich bis zu ihrer Genesung an die Anweisungen des libanesischen Gesundheitsministeriums halten. Wenn die Gesundheitsbehörden am Flughafen dies für erforderlich halten, wird nach 72 Stunden erneut ein PCR-Test gegen Zahlung der Gebühr durch den Passagier durchgeführt.
Kinder unter 12 Jahren, Transitpassagiere und Gäste, die sich nur eine Woche im Land aufhalten, sind von diesen Testphasen bei der Einreise in den Libanon ausgenommen.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
Moldawien
Seit dem 5. März 2021 ist die Einreise nach Moldawien unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich.
Die erste Voraussetzung für die Einreise ist die Meldung eines negativen PCR-Testergebnisses auf COVID-19, das 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde. Dieser Bericht muss auf Rumänisch, Englisch oder Russisch verfasst sein.
Ausnahmen von dieser Regel:
- Passagiere unter 5 Jahren
- Flugzeug-, Schiffs- und Zugpersonal sowie Servicepersonal, Fahrer und Servicepersonal von Straßentransportfahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen und Straßenpersonentransportfahrzeugen
- Personen, die aus beruflichen Gründen ins Ausland gegangen sind und in die Republik Moldau zurückgekehrt sind
- Passagiere, die einen von den öffentlichen Institutionen der Republik Moldau erhaltenen Dienstbescheid oder ein Formular einer in der Republik Moldau registrierten juristischen Person vorlegen können, das bescheinigt, dass sie zu Dienstzwecken ins Ausland reisen, sowie ein unterzeichnetes Dokument der Republik Moldau Unternehmen am Zielort im Ausland.
- Arbeitnehmer, die aus Rumänien oder der Ukraine in die Republik Moldau einreisen, mit der zusätzlichen Bedingung, dass sie Arbeitsverträge mit den entsprechenden Unternehmen dokumentieren können, sowie Arbeitnehmer, die die Republik Moldau verlassen, um in Unternehmen in diesen Ländern zu arbeiten
- Personen, die auf der Durchreise sind
- Personen, die nachweisen können, dass sie einen der COVID-19-Impfstoffe erhalten haben
Kann ein Staatsangehöriger der Republik Moldau 72 Stunden vor der Einreise kein PCR-Testzertifikat mit negativem Ergebnis vorlegen, muss er unabhängig von seiner Herkunft ein epidemiologisches Formular ausfüllen und sich für 14 Tage isolieren.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website.
Usbekistan
Die Flüge nach Usbekistan begannen am 4. September 2020. Für die Gäste aus den nach 3 Farbtypen eingeteilten Ländern wurden gesonderte Vorkehrungen getroffen. Passagiere, die von der Türkei nach Usbekistan reisen möchten, das zu den Ländern des roten Typs gehört, müssen über ein 14-tägiges Hotelreservierungsdokument und mindestens eine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis verfügen.
Darüber hinaus für Passagiere zur Einreise nach Usbekistan
- Einen Verwandten ersten Grades in Usbekistan haben
- Muss über eine von Usbekistan ausgestellte Aufenthaltserlaubnis verfügen
- Wird unterwegs sein
- Besitz eines Diplomatenpasses
- Machen Sie spätestens 72 Stunden vor dem Flug einen PCR-Test
- Sie müssen die Ergebnisse dieser Tests beim Check-in angeben.
- Um die Testergebnisse überprüfen zu können, müssen sie eine Barcode-Nummer und eine Genehmigung von der Website des Gesundheitsministeriums einholen.
Passagiere, die nicht getestet wurden oder deren Testergebnisse 72 Stunden überschreiten, dürfen keine Flüge antreten. Außerdem müssen sie bei ihrer Ankunft 14 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.